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Infohotline: 0043 / (0)664 / 44 12 111

AGB`s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEIN

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche die Firma Roithner Helmut, Gaisriegl 8, 4574 Vorderstoder (im Folgenden „PRO-ADVENTURES“) Kunden erbringt.

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ANMELDUNG

1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von PRO-ADVENTURES telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt. Durch die Anzahlung und unsere Buchungsbestätigung ist der dadurch entstehende Vertrag für beide Parteien verbindlich und es werden vorliegende „AGB“ anerkannt. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht der gemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.  

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter Buchung eine 20%-Anzahlung auf das Konto von Roithner Helmut, Nr. 86112101 bei der P.S.K., Bankleitzahl 60000, Swift-Code für EU-Überweisungen: IBAN AT32 6000 0000 8611 2101 / BIC OPSKATWW fällig. Die restlichen 80% sind so zu Überweisen, dass sie spätestens 14 Tage vor Reisentritt auf das oben genannte Konto eingelangt sind. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Bezahlung des gesamten Reisepreises.

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DATENSCHUTZ

Die erfassten Daten der Anmeldung werden ausschließlich zur Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte gegeben.

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LEISTUNG

Die genauen Leistungen und Beschreibungen sind auf www.pro-adventures.com zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

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PREISE

Alle Preise inklusive der derzeit gültigen MwSt. Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anderes angegeben wird.

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STORNO/RÜCKTRITT

Es kann jederzeit vor und während des Programms zurückgetreten werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird um eine schriftliche Rücktrittserklärung gebeten. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen werden folgende Stornogebühren verrechnet: Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn 10%, vom 29. bis 21. Tag 25%, vom 20. bis 10. Tag 50%, vom 9. bis 3. Tag 75% und vom 2. bis 1. Tag 90% vom Gesamtpreis. Bei Nichtantritt, vorzeitigem Abbruch oder bei zu spätem Erscheinen, aus welchen Gründen auch immer, des Kunden wird eine Gebühr von 100% fällig.

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RÜCKTRITT DURCH UNS

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann PRO-ADVENTURES bei ½ und 1 Tagesprogrammen bis 1 Tag vor Kursbeginn entschädigungslos zurücktreten, bei Mehrtagesprogrammen bis 1 Woche vor Kursbeginn. Der Kunde erhält den Kurspreis unverzüglich rücküberwiesen.

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GUTSCHEINE

Angeforderte und zugesandte Gutscheine erhalten erst dann ihre Gültigkeit, wenn der angeführte Gutscheinbetrag vor Einlösen des Gutscheines auf dem Konto Roithner Helmut, PSK, BLZ 60000, KNR 86112101, BIC OPSKATWW, IBAN AT32 6000 0000 8611 2101 eingegangen ist.  

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VORAUSSETZUNGEN

Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in den Detailausschreibungen und den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen. Teilnehmer unter 18 Jahren sind nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson an der Teilnahme berechtigt.

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AUSSCHLUSS/TOURENÄNDERUNG

Teilnehmer, die unter Alkohol-, Medikament- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Tour ausgeschlossen! Ebenfalls ersatzlos ausgeschlossen werden Teilnehmer die nicht den Anweisungen der Tourenführer folgen.

Änderungen oder Absagen durch behördliche Maßnahmen oder äußeren Umständen (Hoch-/Niedrigwasser, Schlechtwetter, höhere Gewalt,…) die die Sicherheit der Gäste gefährden können, liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich von PRO-ADVENTURES oder des Tourenführers. Bei Nichtdurchführung der Tour auf Grund dieser Umstände wird als Ersatz ein Gutschein ausgehändigt.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt und dass trotz bester Ausrüstung, geprüften Führern, optimaler Tourenvorbereitung und umfangreicher Einführung durch den Tourenführer immer ein Restrisiko bestehen bleibt. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber PRO-ADVENTURES und den Tourenführern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird außerdem nicht für Schäden gehaftet, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Für in Verwahrung genommenen Gegenständen oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, die alleinige Verantwortung dafür zu übernehmen, dass er die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten hat, die eine gefahrlose Teilnahme an der gebuchten Leistung ermöglichen und hält dadurch PRO-ADVENTURES diesbezüglich schad- und klaglos.

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MITWIRKUNG/PFLICHTEN

Der Teilnehmer hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour verpflichten sich, sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten.

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SCHÄDEN

Verletzungen und Schäden sind dem Tourenführer sofort zu melden.

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TOURENDAUER

Die Angeführte Tourendauer lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen und gilt nur als Richtwert. PRO-ADVENTURES übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

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GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems.

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VORBEHALT

Preis-, Programmänderungen und Druckfehler mit Vorbehalt.

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ANHANG

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Zusätzliche Bedingungen für Wildwassertouren (Rafting, Mini-Raft, Fun-Raft, Kanadier,…):

Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter auf der unteren Steyr von 6 Jahren und auf der Salza von 14 Jahren. Auf der oberen Steyr und der Enns gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf Vollständigkeit und optimalen Sitz kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse während der Tour geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinauswerfen von Gegenständen während der Fahrt ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet an der Tour aktiv mitzuwirken, um eine sichere Steuerung der Boote zu gewährleisten. Beim Ein - und Aussteigen in und aus dem Boot ist besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass beim Kentern eines Bootes keine sofortige Hilfestellung des Führers für jeden Teilnehmer gewährleistet ist und die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewendet werden müssen.

Bei Mini-Raft, Fun-Raft und Kanadiertouren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich nicht in jedem Boot ein Führer befindet und die Teilnehmer ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen müssen. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen. Bei solchen Touren wird keine Haftung für Schäden und Ansprüche die entstehen übernommen.

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Zusätzliche Bedingungen für Canyoningtouren:

Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse und Trittsicherheit voraus. Die Teilnahme ist für Personen mit Höhenangst nicht geeignet. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 10 Jahren bei den leichten Touren. Bei allen anderen Touren gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf Vollständigkeit und optimalen Sitz kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes, sämtliche Verschlüsse des Gurtes und alle Karabiner während der Tour geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet an der Tour aktiv mitzuwirken und anderen zu helfen, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Begehung eines Canyon erfolgt im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Absturzgefährdete Stellen dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Tourenführers begangen werden. Bei den Touren ist immer mit Steinschlag zu rechnen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander und zum Tourenführer hat.
Gerutscht und gesprungen werden darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Tourenführers, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. Durch die unterschiedlichen tiefen der Wasserbecken darf nur in gewisse Bereiche gerutscht oder gesprungen werden, die vom Führer ausgewiesen werden. Sollte dies aus der Sicht des Teilnehmers nicht möglich sein, so ist dies dem Tourenführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz  zu finden. Jeder Teilnehmer hat beim Springen selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Das Rutschen hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen.

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Zusätzliche Bedingungen für Cavingtouren:

Die Teilnahme setzt ausreichende Trittsicherheit voraus. Die Teilnahme ist für Personen mit Platzangst nicht geeignet. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 10 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt, optimalen Sitz und auf Funktion der Lampe kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes, sämtliche Verschlüsse des Gurtes und alle Karabiner während der Tour geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung und Höhlenteile haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet an der Tour aktiv mitzuwirken und anderen zu helfen, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Begehung einer Höhle erfolgt im weglosen Gelände, wo auch mit rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Absturzgefährdete Stellen dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Tourenführers begangen werden. Bei den Touren ist immer mit Steinschlag zu rechnen.
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander und zum Tourenführer hat.

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Zusätzliche Bedingungen für Top-Rope-Climbing:

Die Teilnahme ist für Personen mit Höhenangst nicht geeignet. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 8 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf Vollständigkeit und optimalen Sitz kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes, sämtliche Verschlüsse des Gurtes und alle Karabiner während der Tour geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken.

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Zusätzliche Bedingungen für Seekajaktouren:

Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse voraus. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 8 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf Vollständigkeit und optimalen Sitz kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schwimmwestenverschlüsse während der Tour geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinauswerfen von Gegenständen während der Fahrt ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Beim Ein - und Aussteigen in und aus dem Boot ist besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen und rutschigen Steinen zu rechnen ist, wodurch eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass beim Kentern eines Bootes keine sofortige Hilfestellung des Führers für jeden Teilnehmer gewährleistet ist und die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewendet werden müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen müssen. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen. Bei solchen Touren wird keine Haftung für Schäden und Ansprüche die entstehen übernommen.

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Zusätzliche Bedingungen für Trekkingtouren:

Die Teilnahme setzt ausreichende Trittsicherheit voraus. Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 10 Jahren bei den leichten Touren. Bei allen anderen Touren gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt, optimalen Sitz und auf Funktion kontrollieren. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet an der Tour aktiv mitzuwirken und anderen zu helfen, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Begehung erfolgt auf Wanderwegen, wo auch mit rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander und zum Tourenführer hat.

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Zusätzliche Bedingungen für Schneeschuhtrekkingtouren:

Es gilt für die Teilnahme von Kindern ein Mindestalter von 10 Jahren. Teilnehmer unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson teilnehmen.
Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt, optimalen Sitz und auf Funktion kontrollieren. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. Das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Es hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander und zum Tourenführer hat.

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Zusätzliche Bedingungen für Schi-/Snowboardtouren:

Die Teilnahme setzt ausreichende Trittsicherheit und Erfahrung im Tiefschneefahren voraus. Bei allen Touren gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf Vollständigkeit und optimalen Sitz kontrollieren. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lawinensuchgeräte während der Tour eingeschaltet sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenführer hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Einschulung des Tourenführers sorgfältig zu zuhören und diesen Einweisungen auch folge zu leisten. das Rauchen, Lärmen und hinterlassen von Gegenständen während der Tour ist verboten. Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verladen der Ausrüstung mitzuwirken. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet an der Tour aktiv mitzuwirken und anderen zu helfen, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Begehung und die Abfahrten erfolgen im weglosen Gelände mit Tiefschnee, wo auch mit steileren und Lawinengefährdeten Passagen zu rechnen ist. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander und zum Tourenführer hat.

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Zusätzliche Bedingungen für Touren mit Übernachtung in einer Schneehöhle:

Zusätzlich zu den Bedingungen für Schneeschuhtrekking und den Bedingungen für Schi-/Snowboardtouren gilt bei 2 Tages Touren mit Übernachtung in einer Schneehöhle folgendes:

Die Teilnahme ist für Personen mit Platzangst nicht geeignet. Bei allen Touren gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

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Zusätzliche Bedingungen für Kurse und Ausbildungen:

Kurse und Ausbildungen stellen durch die über das normale Angebot hinausgehenden Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko dar, für das jeder Teilnehmer selbst verantwortlich ist. Für sämtliche Schäden, Folgeschäden, Verletzungen oder Tod, aus welchem Grunde auch immer, übernimmt PRO-ADVENTURES keinerlei Haftung und ist vom Teilnehmer und seinen Rechtsnachfolgern Schad- und Klaglos zu halten.